Unterstützung im Alltag

Wir versuchen ein Stück weit Ihr Leben und das Ihrer Angehörigen zu entlasten.

„Und am Ende sind es nicht die Jahre in deinem Leben, die zählen. Es ist das Leben in deinen Jahren!“

  • Abraham Lincoln

Zu unseren Tätigkeiten gehören:

  • Spaziergänge (z.B. an den Lieblingsort, zum Friedhof, Beine vertreten)
  • Musikhören, singen, musizieren
  • Hobbies ausüben
  • Vorlesen
  • Gedächtnistrainingsübungen in Verbindung mit dem Alltag (z.B. dem Haushalt)
  • Ausflüge (Zoo, Park, Theater, Kino usw.)
  • Bewegungsübungen, Fitness steigern
  • Fotoalben anschauen und alte Erinnerungen aufleben lassen

Und vieles mehr…

Nicht nur Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen gehören zu unseren Tätigkeiten, sondern auch der Alltag muss bewältigt werden. Wir helfen überall und sind Ihnen gerne die nötige Stütze im Leben.

Dazu gehört:

  • Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen und Einkäufen
  • Kleine Garten- und Hausarbeiten
  • Fensterputzen, Boden wischen
  • Haustiere füttern und pflegen
  • Organisieren von anderen Dienstleistern

Und vieles mehr…

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich jeder der einen Pflegegrad beantragt und zugesprochen bekommen hat.

Die Entlastungsleistungen betragen monatlich pauschal 125€ die sich über ein Jahr aufsummieren. Diese können bis spätestens zum 30. Juni im darauffolgenden Jahr ausgegeben werden. Beispiel: Im Jahr 2020 bestand der Anspruch auf Pflegeleistungen und somit der Anspruch auf Entlastungsleistungen. (Januar-Dezember = 12*125€ = 1.500€) Diese können nun bis zum 30.06.2021 ausgegeben werden.

Wenden Sie sich hierzu an Ihre zuständige Krankenkasse. Jede besitzt einen speziellen Pflegebereich, der Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite steht.

Nicht nur Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen gehören zu unseren Tätigkeiten, sondern auch der Alltag muss bewältigt werden. Wir helfen überall und sind Ihnen gerne die nötige Stütze im Leben.

Sobald Sie einen Pflegegrad zugesprochen bekommen haben, summiert sich der Entlastungsbeitrag über ein Jahr automatisch auf.

Leider funktioniert das nicht. Nur zertifizierte Dienstleister dürfen Sie unterstützen und auch direkt Rechnungen an die Krankenkasse stellen.

Nein. Da wir ein zertifizierter Dienstleister sind, können wir mit Ihrem Einverständnis, direkt die geleisteten Dienstleistungen Ihrer Krankenkasse in Rechnung stellen.

Ja leider. Ab dem 01. Juli eines Jahres, verfallen die Entlastungsleistungen des Vorjahres.

Das ist möglich. Sollten Sie Ihre Pflegesachleistungen nicht vollständig nutzen, können Sie bis zu 40 Prozent in Entlastungsleistungen umwandeln.

Nein. Natürlich müssen wir ein wenig mehr auf Abstand gehen und uns an die geltenden Hygieneregeln halten, dennoch darf hier die Pflege nicht aufhören.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen eine kostenlose Beratung an. Ebenfalls können Sie unsere Arbeitszeiten sehr flexibel nutzen. Wir versuchen uns auf Ihre Bedürfnisse einzustellen. Auch Samstage, Sonntage und auch an Feiertagen darf die Pflege nicht aufhören.

Sie haben weitere Fragen?

Gemäß der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen

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